Sechs Monate bindet die gewählte Kombinationsleistung
Veröffentlicht am 27. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
An die gewählte Aufteilung von Pflegedienst und Pflegegeld sind Familien in der Regel sechs Monate gebunden. Wer vor dem ersten regelmäßigen Einsatz eines Pflegedienstes einen gewünschten Pflegegeldanteil festlegt, kann die passende Nutzung des Sachleistungsbudgets vorher berechnen. Unser Kombinationsleistungs-Rechner rechnet dafür mit Berliner Leistungskomplex-Preisen und der Einsatzpauschale je Hausbesuch.
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet zwei Formen der Unterstützung: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt vereinbarte Leistungen, während von dem Pflegegeld ein Anteil erhalten bleibt. Entscheidend ist nicht, ob überhaupt ein Dienst kommt, sondern wie viel des verfügbaren Sachleistungsbudgets tatsächlich genutzt wird.
Warum sind Familien sechs Monate an die Aufteilung gebunden?
Die Entscheidung betrifft mehr als einen einzelnen Hausbesuch. Familien legen mit der gewählten Aufteilung fest, welcher Anteil des Sachleistungsbudgets über den Pflegedienst abgerechnet wird und welcher Anteil des Pflegegelds verbleibt. An diese Aufteilung besteht in der Regel eine Bindung von sechs Monaten.
Das kann wichtig werden, wenn sich die Unterstützung zu Hause verändert: etwa weil regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege benötigt wird, Medikamente gegeben werden sollen oder Angehörige Entlastung bei wiederkehrenden Aufgaben brauchen. Wer erst nach Beginn der Versorgung feststellt, dass der Pflegegeldanteil zu niedrig oder die gewählte Leistung zu klein ist, kann die Aufteilung nicht ohne Weiteres kurzfristig neu festlegen.
Sechs Monate sind deshalb ein guter Grund, die Entscheidung nicht nur nach einem einzelnen Bedarfstag zu treffen. Hilfreich ist die Frage: Welcher Pflegegeldanteil soll nach der Nutzung des Pflegedienstes voraussichtlich bleiben?
Wie hängt die Nutzung des Sachleistungsbudgets mit dem Pflegegeld zusammen?
Das Pflegegeld sinkt bei der Kombinationsleistung anteilig. Werden 30 Prozent des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst genutzt, bleiben 70 Prozent des Pflegegelds erhalten. Es wird also nicht das gesamte Pflegegeld gestrichen, nur weil ein Dienst einzelne Leistungen übernimmt.
Für die Rechnung zählen zwei Werte zusammen:
- der Anteil des Sachleistungsbudgets, den die Leistungen des Pflegedienstes beanspruchen,
- der daraus folgende verbleibende Anteil des Pflegegelds.
Eine grobe Schätzung kann jedoch täuschen. Bei einem Hausbesuch gehört auch die Einsatzpauschale in die Rechnung. Deshalb nutzt unser Rechner die echten Berliner Leistungskomplex-Preise einschließlich dieser Pauschale – denselben Rechenweg wie in einem schriftlichen Angebot.
Wie lässt sich ein gewünschter Pflegegeldanteil vorab berechnen?
Viele Familien starten nicht mit einer Liste von Pflegeleistungen, sondern mit einer finanziellen Grenze: Ein bestimmter Betrag vom Pflegegeld soll erhalten bleiben. Genau dafür gibt es im Kombinationsleistungs-Rechner den Rückwärtsmodus.
Sie setzen den gewünschten Pflegegeldanteil am Regler. Der Rechner schlägt dazu passende Leistungspakete vor. So wird sichtbar, welche Kombination von Leistungen zu dem Betrag passen kann, den Sie behalten möchten. Statt erst Leistungen auszuwählen und anschließend auf den Restbetrag zu schauen, beginnt die Rechnung bei dem Betrag, der für die Familie wichtig ist.
Das ersetzt keine persönliche Klärung des tatsächlichen Bedarfs. Es schafft aber eine belastbare Grundlage für das erste Gespräch: Welche Leistungen werden regelmäßig gebraucht? Wie oft soll ein Pflegedienst kommen? Und welcher Pflegegeldanteil soll nach der Abrechnung noch verfügbar sein?
Was sollten Familien vor dem ersten regelmäßigen Einsatz klären?
Notieren Sie vor der Entscheidung die wiederkehrenden Aufgaben, die ein Pflegedienst übernehmen soll. Dazu können Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege oder Medikamentengabe gehören. Behandlungspflege erfolgt auf ärztliche Verordnung; die Finanzierung und Abrechnung folgen dabei einem anderen Weg als die Kombinationsleistung.
Für die Kombinationsleistung hilft diese Reihenfolge:
- Gewünschten verbleibenden Pflegegeldanteil festlegen.
- Regelmäßige Leistungen und die Häufigkeit der Hausbesuche sammeln.
- Die Kombination mit Berliner Preisen einschließlich Einsatzpauschale berechnen.
- Vor der Beauftragung prüfen, ob diese Aufteilung für die nächsten sechs Monate passt.
Wir von Sonnenstrahlen Pflege rechnen bei Neuaufnahmen und Angeboten mit den Berliner Leistungskomplexen. Wir können Pflege und Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch besprechen. In Wedding, Moabit, Mitte, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau sind kurzfristige Neuaufnahmen möglich; auf Anfragen geben wir noch am selben Werktag Rückmeldung.
Häufige Fragen
Bleibt Pflegegeld erhalten, wenn ein Pflegedienst kommt?
Ja, bei einer Kombinationsleistung bleibt Pflegegeld anteilig erhalten. Nutzt der Pflegedienst 30 Prozent des Sachleistungsbudgets, bleiben 70 Prozent des Pflegegelds.
Warum sollte ich vor dem Start mit einem Rechner rechnen?
Die gewählte Aufteilung von Pflegedienst und Pflegegeld bindet Familien in der Regel sechs Monate. Der Rechner zeigt vor der Entscheidung, welcher Pflegegeldanteil bei passenden Leistungspaketen voraussichtlich verbleibt.
Rechnet der Rechner mit Berliner Preisen?
Ja. Der Kombinationsleistungs-Rechner nutzt echte Berliner Leistungskomplex-Preise einschließlich Einsatzpauschale je Hausbesuch. Das entspricht dem Rechenweg eines schriftlichen Angebots.
So helfen wir Ihnen weiter
Durchrechnen Sie, was vom Pflegegeld bleibt: Mit unserem Kombinationsleistungs-Rechner können Sie Ihren gewünschten Pflegegeldanteil und passende Leistungspakete berechnen. Wenn Sie die Ergebnisse besprechen möchten, nutzen Sie die kostenlose Beratung über das Formular auf unserer Startseite oder rufen Sie uns unter Telefon null drei null sechs vier acht zwei acht zwei null neun an.
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