3 Arbeitstage hat die Verordnung bis zur Kasse – so bekommen Sie die Medikamentengabe verordnet
Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst verordnet die Haus- oder Facharztpraxis auf dem Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (Muster 12). Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Ausstellung muss die Verordnung bei der Krankenkasse sein – dann zahlt die Kasse ab dem ersten Tag, auch während sie noch prüft. Genehmigt wird sie, wenn Maßnahme, Häufigkeit, Zeitraum und der Grund draufstehen, warum niemand im Haushalt die Gabe übernehmen kann.
Wer stellt die Verordnung für die Medikamentengabe aus?
- Hausarztpraxis: der Normalfall, weil dort der Medikationsplan geführt wird
- Facharztpraxis: zum Beispiel die diabetologische Praxis für Insulin oder die Augenarztpraxis für Tropfen nach einer Operation
- Krankenhaus: im Entlassmanagement für bis zu sieben Tage nach der Entlassung, damit die Versorgung nahtlos beginnt
Die Praxis muss sich vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugt haben. Bei bekannten Patienten reicht dafür oft ein kurzer Termin oder ein Hausbesuch.
Was muss auf der Verordnung stehen?
- Diagnose, die die Medikamentengabe begründet, zum Beispiel Diabetes oder Demenz
- Maßnahme: Medikamente richten, Medikamente verabreichen oder Injektionen – auf dem Formular angekreuzt
- Häufigkeit: etwa dreimal täglich geben oder einmal wöchentlich die Dosette richten
- Zeitraum: von wann bis wann
- Begründung: warum die Person die Medikamente nicht selbst nehmen kann und niemand im Haushalt hilft, etwa wegen Vergesslichkeit, zitternder Hände oder einer Sehschwäche
Fehlt die Begründung, fragt die Kasse nach, und der Start verzögert sich. Für den Pflegedienst gehört außerdem der aktuelle Medikationsplan dazu – nur danach dürfen wir richten und geben.
Wie lange gilt die Verordnung?
So lange, wie die Arztpraxis den Zeitraum einträgt. Die erste Verordnung soll in der Regel nicht länger als 14 Tage laufen; so zeigt sich, wie die Versorgung klappt. Folgeverordnungen dürfen länger gelten, bei dauerhaftem Bedarf oft mehrere Monate. Damit keine Lücke entsteht, fragen wir die Folgeverordnung rechtzeitig vor Ablauf in der Praxis an.
Was passiert nach dem Einreichen?
Die Krankenkasse prüft die Verordnung und genehmigt sie oder fragt nach. Bis zur Entscheidung übernimmt sie die Kosten, wenn die Verordnung fristgerecht eingegangen ist (§ 6 Abs. 6 der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege). Lehnt sie ab, bekommen Sie einen Bescheid, gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können.
Ändert die Praxis während der Laufzeit ein Medikament oder die Dosis, braucht der Pflegedienst nur den neuen Medikationsplan. Eine neue Verordnung ist erst nötig, wenn sich die Maßnahme oder die Häufigkeit ändert, etwa von einmal auf dreimal täglich.
Ihre Zuzahlung: 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten an den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr. Einen Pflegegrad braucht es nicht. Wie die Medikamentengabe bei uns abläuft, steht auf unserer Seite zur Medikamentengabe in Berlin.
Häufige Fragen
Kann ich die Verordnung selbst bei der Kasse einreichen?
Ja. Meist übernimmt das der Pflegedienst, weil er die Frist von drei Arbeitstagen im Blick hat und seinen Teil des Formulars ausfüllt.
Braucht auch das Richten der Wochendosette eine Verordnung?
Ja, wenn die Krankenkasse zahlen soll. Richten und Geben sind zwei eigene Maßnahmen auf dem Formular. Oft reicht das wöchentliche Richten, und die Person nimmt die Tabletten selbst aus der Dosette.
Gilt die Verordnung auch für Insulin?
Ja. Injektionen wie Insulin oder die Thrombosespritze stehen als eigene Maßnahme auf dem Formular. Das Spritzschema der Praxis gehört dazu.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie haben eine Verordnung für die Medikamentengabe oder brauchen eine? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir stimmen uns kostenlos mit Ihrer Arztpraxis ab, reichen die Verordnung ein und melden uns noch am selben Werktag.
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