2 Jahre Vorversicherung, Pflegegrad 2, Pflege zu Hause – das sind die Voraussetzungen für Pflegegeld
Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Pflegegeld bekommt, wer mindestens Pflegegrad 2 hat, zu Hause von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird und in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung war. Eine Altersgrenze gibt es nicht, ebenso wenig eine Prüfung von Einkommen oder Vermögen. 2026 zahlt die Pflegekasse 347 € bis 990 € im Monat, je nach Pflegegrad.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegeld?
Fünf Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Pflegegrad 2 bis 5: Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst nach einem Hausbesuch fest. Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
- Pflege zu Hause: in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft – nicht im Pflegeheim.
- Sichergestellte Versorgung: Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine privat bezahlte Hilfe übernehmen Körperpflege, Betreuung und Haushalt.
- Vorversicherungszeit: In den zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung, selbst versichert oder familienversichert (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Für Kinder genügt es, wenn ein Elternteil diese Zeit erfüllt.
- Antrag: Ohne Antrag keine Leistung. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, gezahlt wird ab dem Antragsmonat.
Wie läuft der Antrag auf Pflegegeld ab?
Sie rufen die Pflegekasse an oder schreiben ihr, die Kasse schickt das Antragsformular. Danach meldet sich der Medizinische Dienst und kommt zur Begutachtung nach Hause. Er prüft in sechs Lebensbereichen, wie selbstständig die Person noch ist, und vergibt Punkte. Spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag muss der Bescheid da sein. Im Antrag wählen Sie, ob Pflegegeld, Sachleistungen oder beides kombiniert gezahlt werden sollen – die Wahl lässt sich später ändern.
Gibt es Pflegegeld ab 70?
Nein, das Alter spielt keine Rolle. Es gibt weder eine Altersgrenze noch einen Zuschlag ab einem bestimmten Alter. Ein 40-jähriger Mann nach einem Unfall hat denselben Anspruch wie eine 85-jährige Frau mit Demenz – entscheidend ist allein, wie selbstständig jemand noch ist. Auch Kinder bekommen Pflegegeld, wenn sie deutlich mehr Hilfe brauchen als Gleichaltrige.
Was muss nach der Bewilligung erfüllt bleiben?
- Beratungsbesuch: einmal je Kalenderhalbjahr, seit 2026 für alle Pflegegrade 2 bis 5. Nach der ersten Beratung vor Ort darf jeder zweite Besuch per Video stattfinden.
- Pflege zu Hause: Nach vier Wochen Krankenhaus ruht das Pflegegeld, mit dem Umzug ins Pflegeheim endet es.
- Änderungen melden: Wird mehr Hilfe nötig, lohnt ein Antrag auf Höherstufung – der höhere Betrag gilt ab dem Antragsmonat.
Den nächsten Termin für den Beratungsbesuch berechnet unser § 37.3-Terminrechner.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
- Pflegegrad 2: 347 € im Monat
- Pflegegrad 3: 599 € im Monat
- Pflegegrad 4: 800 € im Monat
- Pflegegrad 5: 990 € im Monat
Die Beträge gelten seit Januar 2025 unverändert, die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Ob die eigene Situation für Pflegegrad 2 reicht, lässt sich mit unserem Pflegegrad-Rechner vorab abschätzen: Ab 27 von 100 Punkten gilt Pflegegrad 2.
Häufige Fragen
Hängt das Pflegegeld vom Einkommen ab?
Nein. Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung, Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Es zählt auch nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen.
Muss die Pflegeperson ein Angehöriger sein?
Nein. Auch Freunde, Nachbarn oder eine privat bezahlte Hilfe können die Pflege übernehmen. Wichtig ist, dass die Versorgung zu Hause gelingt.
Bekomme ich Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?
Ja, anteilig als Kombinationsleistung. Das Pflegegeld sinkt um den Anteil des Sachleistungsbudgets, den der Pflegedienst nutzt.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie sind nicht sicher, ob die Voraussetzungen erfüllt sind? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen, helfen beim Antrag und melden uns noch am selben Werktag.
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