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Höchstens 28 Tage im Jahr zahlen Sie bei der Wundversorgung zu Hause zu

Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Höchstens 28 Tage im Jahr zahlen Sie bei der Wundversorgung zu Hause zu

Höchstens 28 Tage im Jahr zahlen Sie bei der Wundversorgung zu Hause etwas dazu – den Rest trägt die Krankenkasse, nicht das Budget der Pflegekasse. Die Wundversorgung ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V und braucht eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad. Erwachsene zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu, dazu kommen für das Verbandmaterial 5 bis 10 € je Mittel.

Wer bezahlt die Wundversorgung zu Hause?

Die Krankenkasse. Die Haus- oder Facharztpraxis verordnet die häusliche Krankenpflege auf Muster 12, bei der Entlassung auch das Krankenhaus. Geht die Verordnung in den drei Arbeitstagen nach der Ausstellung bei der Kasse ein, übernimmt diese die Versorgung ab dem Ausstellungstag – auch während sie noch prüft. Abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Kasse, eine Rechnung über die Pflegeleistung bekommen Sie nicht.

Privat Versicherten stellt der Pflegedienst die Einsätze in Rechnung; den Beleg reichen Sie bei Ihrem Versicherer ein, erstattet wird nach Ihrem Tarif.

Was kostet die Wundversorgung für Sie?

  • Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung – aber nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr
  • Verbandmaterial: 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Mittel, nie mehr als der Preis selbst
  • Kinder und Jugendliche unter 18: keine Zuzahlungen

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Kosten: Kostet die Versorgung in den ersten 28 Tagen 800 €, zahlen Sie 80 € plus 10 € für die Verordnung. Heilt die Wunde langsamer, fällt für die Pflegeeinsätze ab dem 29. Tag im selben Jahr keine Zuzahlung mehr an.

Alle Zuzahlungen zusammen sind gedeckelt: Sie müssen im Jahr höchstens 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen zuzahlen, bei chronisch Kranken 1 % (§ 62 SGB V). Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung aus.

Belastet die Wundversorgung das Pflegebudget?

Nein. Das Sachleistungsbudget der Pflegekasse – 796 € bei Pflegegrad 2 bis 2.299 € bei Pflegegrad 5 – bleibt vollständig für die Grundpflege frei. Auch das Pflegegeld sinkt nicht, und eine Kombinationsleistung verschiebt sich nicht. Versorgt derselbe Pflegedienst bei einem Besuch die Wunde und hilft beim Waschen, rechnet er beides getrennt ab: die Wunde mit der Krankenkasse, die Körperpflege mit der Pflegekasse. Wie viel Pflegegeld neben den Einsätzen bleibt, zeigt unser Kombinationsleistungs-Rechner.

Was gilt, wenn die Wunde lange nicht heilt?

Chronische Wunden wie ein offenes Bein, ein Druckgeschwür oder ein diabetisches Fußgeschwür brauchen oft Monate. Die Praxis stellt dann Folgeverordnungen aus, die Krankenkasse bleibt Kostenträgerin. Weil die Zuzahlung zur Pflege auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist, wird die lange Versorgung für Sie nicht teurer.

Welche Wundauflage zum Einsatz kommt, entscheidet die Arztpraxis anhand des Verlaufs. Der Pflegedienst dokumentiert bei jedem Verbandwechsel Größe, Wundrand und Exsudat und meldet, wenn sich etwas verändert. Für Sie ändert ein Wechsel der Auflage nichts an den Kosten: Sie tragen in jedem Fall nur die gesetzliche Zuzahlung. Wie wir Wunden zu Hause versorgen und dokumentieren, lesen Sie auf unserer Seite zur Wundversorgung in Berlin.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Wundversorgung einen Pflegegrad?

Nein. Die Wundversorgung ist Behandlungspflege der Krankenkasse. Nötig ist nur eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege.

Muss ich bei chronischen Wunden das ganze Jahr zuzahlen?

Für die Pflegeeinsätze nicht: Die Zuzahlung gilt nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Für das Verbandmaterial fällt sie je verordnetem Mittel an, bis Sie die jährliche Belastungsgrenze erreichen.

Was zahle ich als Privatversicherter?

Sie bekommen eine Rechnung über die Einsätze und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Wie viel erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Tarif.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie haben eine Verordnung für die Wundversorgung oder Fragen zu den Kosten? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir klären die Kosten vorab, reichen die Verordnung für Sie ein und melden uns noch am selben Werktag.

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