Etwa 15 Minuten dauert die kleine Grundpflege, 30 die große – bezahlt wird je Einsatz
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Für die kleine Körperpflege planen wir als Pflegedienst in Berlin etwa 15 Minuten, für die große Körperpflege mit Dusche etwa 30 Minuten und für das Anreichen von Tabletten 5 bis 10 Minuten. Diese Pflegeminuten sind Richtwerte für die Tourenplanung, keine Stoppuhr. Bezahlt wird je Einsatz ein fester Preis für die vereinbarte Leistung, auch wenn der Besuch im Einzelfall kürzer oder länger dauert.
Wie lange dauern kleine und große Grundpflege?
In Berlin rechnen Pflegedienste die Körperpflege über Leistungskomplexe mit festem Preis ab; die Höhe vereinbart jeder Dienst selbst mit den Pflegekassen. Unsere Preise für 2026 und die Richtwerte für unsere Touren:
- Kleine Körperpflege (18,06 €): Waschen am Waschbecken, Zahn- und Mundpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden – etwa 15 Minuten
- Erweiterte kleine Körperpflege (27,09 €): dasselbe mit Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen – etwa 20 Minuten
- Große Körperpflege (36,12 €): Duschen oder Waschen am ganzen Körper, dazu Zahnpflege, Kämmen und Anziehen – etwa 30 Minuten
- Erweiterte große Körperpflege: die große Körperpflege mit Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen – etwa 35 Minuten, mit Baden in der Wanne etwa 50 Minuten
Es sind Orientierungswerte. Bei Demenz, nach einem Schlaganfall oder mit starken Schmerzen dauert dieselbe Leistung oft länger. Die Anfahrt zählt nicht zu diesen Minuten; dafür berechnen wir je Besuch die Einsatzpauschale: 5,70 € werktags, 11,40 € am Wochenende und an Feiertagen. Was genau dazugehört, steht in unserem Beitrag was die kleine Grundpflege beinhaltet.
Wie viel Zeit hat der Pflegedienst für die Medikamentengabe?
Für das Anreichen der Tabletten und das Abwarten der Einnahme planen wir 5 bis 10 Minuten. Welche Medikamente wann gegeben werden, legt die Arztpraxis fest. Dazu zwei weitere Richtwerte:
- Wochendosette richten: etwa 15 Minuten, in der Regel einmal pro Woche
- Insulin spritzen: etwa 5 Minuten, mit Blutzuckermessung davor etwa 10 Minuten
Das bezahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, ebenfalls nicht nach Minuten: Der Berliner Vertrag sieht je Einsatz feste Beträge vor, gestaffelt nach Leistungsgruppen. Oft kommen die Tabletten mit der Morgenpflege: 20 Minuten erweiterte kleine Körperpflege und bis zu 10 Minuten Medikamentengabe ergeben einen Besuch von etwa einer halben Stunde. Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage der Versorgung im Kalenderjahr. Mehr dazu auf unserer Seite zur Medikamentengabe in Berlin.
Warum bezahlt die Kasse nach Leistung und nicht nach Minuten?
Das Gesetz lässt beides zu: Nach § 89 SGB XI kann die Vergütung eines Pflegedienstes nach dem Zeitaufwand oder unabhängig davon nach dem Inhalt des Einsatzes bemessen werden. In Berlin gelten für die Körperpflege Leistungskomplexe, so rechnen auch wir ab. Für Sie hat das zwei Vorteile:
- Der Preis steht vorher fest. Die kleine Körperpflege kostet bei uns 18,06 €, ob die Pflegekraft an einem guten Tag 12 Minuten braucht oder an einem schlechten 25.
- Das Budget lässt sich vorab rechnen. Mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 796 € im Monat für den Pflegedienst. Die kleine Körperpflege an jedem Morgen kostet in einem Monat mit 22 Werktagen und 8 Wochenendtagen 22 × (18,06 € + 5,70 €) + 8 × (18,06 € + 11,40 €) = 758,40 € und passt knapp hinein. Mit Feiertagen kann es darüber gehen, den Rest zahlen Sie selbst.
Braucht jemand dauerhaft mehr Hilfe, etwa zusätzlich beim Aufstehen, passt ein anderer Leistungskomplex, zum Beispiel die erweiterte kleine Körperpflege. Das besprechen wir mit Ihnen, statt zu hetzen.
Was sind Pflegeminuten, und zählen sie noch für den Pflegegrad?
Bis Ende 2016 entschieden Minuten über die Pflegestufe: Für Pflegestufe 1 brauchte es täglich mindestens 90 Minuten Hilfe, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege, für Pflegestufe 2 mindestens drei Stunden und für Pflegestufe 3 mindestens fünf Stunden. Seit 2017 zählen Punkte. Der Medizinische Dienst bewertet in sechs Modulen, wie selbstständig jemand ist. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Wo Sie ungefähr liegen, zeigt unser Pflegegrad-Rechner.
Pflegeminuten sind heute nur noch eine Orientierung dafür, wie lange ein Einsatz dauert. Über den Pflegegrad entscheiden sie nicht mehr.
Was können Sie mit dem Pflegedienst vereinbaren?
Im Pflegevertrag steht, welcher Leistungskomplex an welchen Tagen und zu welcher Tageszeit kommt. Achten Sie auf drei Punkte:
- Den passenden Komplex wählen: Wer jeden Morgen duschen möchte, braucht die große Körperpflege. Mit der kleinen bleibt es beim Waschen am Waschbecken.
- Ein Zeitfenster absprechen: etwa morgens zwischen 7:30 und 8:30 Uhr, wenn Tabletten zu einer festen Zeit nötig sind.
- Den Leistungsnachweis prüfen: Jeden Monat unterschreiben Sie einen Nachweis, auf dem jeder Einsatz mit seinen Leistungen steht.
Häufige Fragen
Darf der Pflegedienst gehen, wenn er schneller fertig ist?
Ja, wenn alles erledigt ist, was zum vereinbarten Leistungskomplex gehört. Bezahlt wird die Leistung, nicht die Zeit in der Wohnung. Fehlt regelmäßig etwas, sprechen Sie uns an.
Zahlt die Pflegekasse mehr, wenn die Pflege länger dauert?
Nein, der Preis je Leistungskomplex bleibt gleich. Das monatliche Budget für den Pflegedienst steigt erst mit einem höheren Pflegegrad. Wird jemand dauerhaft unselbstständiger, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung.
Kommt der Pflegedienst auch nur für die Medikamente?
Ja, mit ärztlicher Verordnung kommen wir auch nur für die Medikamentengabe; der Besuch dauert dann oft 5 bis 10 Minuten. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Die Krankenkasse zahlt, wenn Sie die Medikamente nicht sicher selbst nehmen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann.
Was ist die Einsatzpauschale beim Pflegedienst?
Die Einsatzpauschale ist der feste Betrag, den ein Pflegedienst je Hausbesuch für Anfahrt und Wegezeit berechnet – bei uns 2026 5,70 € werktags am Tag und 11,40 € nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Sie fällt einmal je Besuch an, egal wie viele Leistungen die Pflegekraft dabei erbringt. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse sie aus dem Sachleistungsbudget mit; über den Entlastungsbetrag rechnen wir keine Einsatzpauschale ab.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten wissen, welcher Leistungskomplex zu Ihrem Morgen passt und wie viele Einsätze Ihr Budget trägt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir pflegen im Westen und Norden Berlins, beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch und melden uns noch am selben Werktag.
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