Bundestag beschließt Notfallreform: Streit um Notfalldienste bleibt offen
Veröffentlicht am 22. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Bei akuten Problemen sollen Pflegefamilien künftig über eine digitale Ersteinschätzung schneller in die passende Versorgung gelenkt werden – doch gerade die Ausgestaltung ambulanter Notfalldienste bleibt umstritten.
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Geplant sind Integrierte Notfallzentren, eine digitale Verbindung der Rufnummern 112 und 116117 sowie eine telefonische Ersteinschätzung; der Bundesrat befasst sich noch mit dem Gesetz. Ärzteverbände kritisieren insbesondere den vorgesehenen Ausbau digitaler und aufsuchender Notfalldienste, während Befürworter eine bessere Steuerung und Entlastung erwarten.
Was soll sich bei 112 und 116117 künftig ändern?
Die Rufnummer 116117 soll künftig zwei Aufgabenbereiche haben: eine Terminservicestelle und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll Menschen mit akuten Beschwerden in die passende Versorgung vermitteln.
Zugleich soll sie digital mit den Rettungsleitstellen unter der 112 vernetzt werden. Geplant ist, Fälle zwischen beiden Systemen besser zu übergeben und weiterzuleiten. Für Angehörige kann das bedeuten: Wer sich an eine der beiden Nummern wendet, soll nach einer Ersteinschätzung zielgerichteter an die passende Stelle kommen.
Wichtig bleibt die klare Unterscheidung: Bei einem medizinischen Notfall ist die 112 weiterhin der Notruf. Bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden ist die 116117 die vorgesehene Anlaufstelle. Die Reform ist noch nicht abgeschlossen und verändert diese Entscheidung heute nicht.
Welche Rolle sollen Integrierte Notfallzentren übernehmen?
An Krankenhäusern sollen bundesweit Integrierte Notfallzentren, kurz INZ, entstehen. Sie verbinden nach dem beschlossenen Konzept die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Stelle für die Ersteinschätzung.
Dort soll entschieden werden, welcher Versorgungsweg passt. Weniger schwere Fälle können an eine Kooperationspraxis oder eine KV-Notdienstpraxis weitergeleitet werden. Sind diese Stellen nicht geöffnet, soll die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung übernehmen.
Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige heißt das: Beschwerden, die plötzlich auftreten, können sehr unterschiedlich dringend sein. Die geplante Steuerung soll nicht dazu führen, dass Familien selbst medizinische Entscheidungen treffen müssen. Sie soll vielmehr helfen, den Kontakt in die passende Versorgungsstufe zu lenken.
Warum bleibt die ambulante Notfallversorgung umstritten?
Der Bundestagsbeschluss beendet die Debatte nicht. Die Bundesärztekammer hält die geplante Ausweitung der ambulanten Notfallversorgung, etwa durch telemedizinische und aufsuchende Dienste, für weder zielführend noch umsetzbar; die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor Parallelstrukturen bei gleichzeitig knapperen Mitteln. Auch Fragen der Finanzierung und der konkreten Organisation bleiben offen.
Befürworter der Reform erwarten dagegen, dass Notaufnahmen und Rettungsdienste durch eine bessere Steuerung entlastet werden. Der Bund will die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen von 2027 bis 2031 mit insgesamt 225 Millionen Euro fördern.
Ob und wie die neuen Strukturen an einzelnen Standorten umgesetzt werden, ist damit noch nicht entschieden. Die Länder bleiben für die regionale Planung und Organisation zuständig. Der Bundesrat soll sich voraussichtlich am 20. November mit dem Gesetz befassen; eine Zustimmung ist nicht erforderlich, die Länder können jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen.
Was sollten Angehörige in Berlin jetzt beachten?
Für den Moment gelten die bekannten Wege weiter. Speichern Sie die 112 und 116117 gut sichtbar ab und besprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person, wer im Ernstfall informiert werden soll. Halten Sie außerdem wichtige Angaben bereit: aktuelle Medikamente, Diagnosen, Allergien, behandelnde Praxis und vorhandene Verordnungen.
Unsere Einsätze ersetzen keinen Rettungsdienst und keine ärztliche Notfallversorgung. Wir leisten keine Nachteinsätze und keine 24-Stunden-Pflege. Wenn nach einer Klinikentlassung jedoch ärztlich verordnete Versorgung zu Hause benötigt wird, können wir Neuaufnahmen kurzfristig übernehmen und melden uns noch am selben Werktag zurück. Informationen zur Pflege nach einer Krankenhausentlassung finden Sie auf unserer Website.
Bei verordneter Behandlungspflege übernehmen wir in unserem Einzugsgebiet unter anderem Medikamentengabe, Insulingabe und Blutzuckermessung sowie Wundversorgung. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Behandlungspflege in Berlin. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab und beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Häufige Fragen
Gilt die Notfallreform bereits?
Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat befasst sich noch damit; daher sollten Angehörige die bestehenden Wege über 112 und 116117 weiterhin nutzen.
Soll ich bei akuten Beschwerden künftig zuerst eine digitale Ersteinschätzung nutzen?
Die Reform sieht digitale und telefonische Ersteinschätzungen zur besseren Steuerung vor. Bis die neuen Strukturen umgesetzt sind, bleibt bei lebensbedrohlichen Notfällen die 112 die richtige Nummer; bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden ist die 116117 vorgesehen.
Kann ein ambulanter Pflegedienst den Notruf ersetzen?
Nein. Ein ambulanter Pflegedienst ersetzt weder den Rettungsdienst noch eine ärztliche Notfallversorgung. Wir können nach ärztlicher Verordnung Behandlungspflege zu Hause übernehmen, etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung.
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