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Behandlungspflege zu Hause: So organisieren Sie die Versorgung

Veröffentlicht am 6. August 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Behandlungspflege zu Hause: So organisieren Sie die Versorgung

Bei der Behandlungspflege übernehmen wir medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen zu Hause, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Dazu gehören bei Sonnenstrahlen Pflege in Berlin unter anderem Medikamentengabe, Injektionen sowie die Versorgung von Katheter und Stoma. Die Leistungen nach § 37 SGB V rechnen wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Was ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V?

Behandlungspflege ist medizinische Pflege im häuslichen Umfeld. Sie wird von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und unterstützt Menschen dabei, notwendige Maßnahmen zuverlässig zu Hause durchführen zu lassen.

Im Unterschied zur Grundpflege geht es dabei nicht um Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen, sondern um konkret verordnete medizinische Leistungen. Unser ambulanter Pflegedienst ist für Leistungen nach SGB XI und § 37 SGB V zugelassen.

Wenn Sie in Moabit, Wedding, Mitte, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee oder Spandau wohnen, sind wir in West- und Nord-Berlin für Sie da. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf unserer Seite zur Behandlungspflege in Berlin.

Welche Maßnahmen kann ein ambulanter Pflegedienst übernehmen?

Welche Unterstützung möglich ist, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Bei Sonnenstrahlen Pflege gehören dazu insbesondere:

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheterversorgung
  • Stomaversorgung

Diese Aufgaben können für Betroffene und Angehörige im Alltag eine große Verantwortung bedeuten. Unsere Pflegekräfte führen die verordneten Maßnahmen bei Ihnen zu Hause durch. So wissen Sie, dass die medizinische Versorgung im Alltag mitgedacht ist, auch wenn Angehörige nicht jederzeit vor Ort sein können.

Wie läuft Behandlungspflege zu Hause ab?

Am Anfang steht die ärztliche Verordnung. Sie legt fest, welche medizinische Maßnahme benötigt wird. Danach können Sie sich direkt an uns wenden. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und organisieren die Versorgung im Rahmen der Verordnung.

Neuaufnahmen sind bei uns kurzfristig möglich. Wenn Sie uns kontaktieren, geben wir Ihnen noch am selben Werktag eine Rückmeldung. Das ist besonders hilfreich, wenn sich der Unterstützungsbedarf plötzlich verändert oder nach einem Arzttermin zeitnah eine Versorgung benötigt wird.

Unsere Beratung und Pflege bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an. Damit können viele Fragen rund um die Verordnung, den Beginn der Einsätze und die praktische Organisation verständlich besprochen werden.

Wer rechnet die Behandlungspflege mit der Krankenkasse ab?

Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V wird bei uns direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Für Sie bedeutet das: Mit einer ärztlichen Verordnung übernehmen wir die Abrechnung direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Für Angehörige ist es sinnvoll, die Verordnung beim ersten Kontakt bereitzuhalten. So können wir schneller einschätzen, welche Leistungen bei Ihnen zu Hause benötigt werden und wie die Übernahme organisiert werden kann.

Was passiert, wenn Behandlungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt nötig wird?

Nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus kann es vorkommen, dass medizinische Unterstützung zu Hause weitergeführt werden muss. Wir übernehmen Patienten direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement und helfen dabei, die ambulante Versorgung ohne unnötige Umwege anzustoßen.

Wenn bereits eine ärztliche Verordnung vorliegt, teilen Sie uns dies am besten direkt mit. Auch bei Fragen zur Versorgung nach der Entlassung können Sie uns ansprechen. Informationen dazu finden Sie auch unter Pflege nach Krankenhausentlassung.

Woran erkennen Angehörige, dass Unterstützung sinnvoll sein kann?

Behandlungspflege kann entlasten, wenn medizinische Aufgaben regelmäßig anfallen und zu Hause zuverlässig umgesetzt werden sollen. Das kann etwa bei täglicher Medikamentengabe, verordneten Injektionen oder einer Katheter- beziehungsweise Stomaversorgung der Fall sein.

Angehörige müssen diese Verantwortung nicht allein tragen. Ein ambulanter Pflegedienst kann die ärztlich verordneten Maßnahmen übernehmen und zugleich Orientierung geben, wie die Versorgung im Alltag organisiert wird. In einem persönlichen Gespräch klären wir, was bei Ihnen konkret gebraucht wird.

Häufige Fragen

Brauche ich für Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung?

Ja. Behandlungspflege ist medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V. Die Verordnung beschreibt, welche Maßnahmen zu Hause durchgeführt werden sollen.

Welche Behandlungspflege bietet Sonnenstrahlen Pflege an?

Wir übernehmen unter anderem Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Katheterversorgung und Stomaversorgung. Welche Leistung bei Ihnen möglich ist, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung.

Rechnet Sonnenstrahlen Pflege direkt mit der Krankenkasse ab?

Ja. Wir rechnen die Behandlungspflege direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Bei Fragen zur Organisation beraten wir Sie auf Deutsch, Englisch oder Russisch.

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