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Entlastungsbetrag-Rechner: Guthaben prüfen und Entlastung planen

Veröffentlicht am 18. August 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Entlastungsbetrag-Rechner: Guthaben prüfen und Entlastung planen

Der Entlastungsbetrag beträgt bei häuslicher Pflege 131 Euro pro Monat für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5. Er kann für Betreuung und Entlastung genutzt werden, sammelt sich bei Nichtnutzung an und verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. Unser Entlastungsbetrag-Rechner zeigt Ihnen, welches Guthaben voraussichtlich vorhanden ist, wann es verfällt und was daraus an Leistungen in Berlin werden kann.

Was berechnet der Entlastungsbetrag-Rechner genau?

Der Rechner hilft Ihnen, den Überblick über einen oft übersehenen Anspruch aus § 45b SGB XI zu behalten. Er berücksichtigt den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und macht sichtbar, wie sich nicht genutzte Beträge ansammeln können.

Sie erhalten damit drei praktische Informationen:

  • das voraussichtliche Guthaben,
  • den jeweiligen Verfallstermin,
  • eine Einordnung, welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Berlin damit möglich sein können.

Gerade im Pflegealltag geht dieser Topf leicht unter: Termine, Arztbesuche, Medikamente und die Organisation zu Hause haben meist Vorrang. Deshalb ist der Entlastungsbetrag einer der am häufigsten verschenkten Töpfe der Pflegeversicherung.

Wer erhält den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich?

Den Entlastungsbetrag erhalten Menschen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Die Höhe beträgt für alle Pflegegrade gleich: 131 Euro pro Monat.

Wichtig ist der Unterschied zum Pflegegeld: Der Entlastungsbetrag ist für Betreuung und Entlastung vorgesehen. Er soll dazu beitragen, den Alltag der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen besser zu organisieren und Angehörige zu entlasten.

In unserem Versorgungsgebiet in West- und Nord-Berlin – etwa in Moabit, Wedding, Mitte, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau – besprechen wir mit Familien häufig, welche Unterstützung im konkreten Alltag sinnvoll ist. Dabei kann auch eine Pflegeberatung helfen, vorhandene Ansprüche und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zusammenzubringen.

Wann verfällt angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Monatsbeträge gehen nicht sofort verloren. Sie sammeln sich an und verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres.

Das bedeutet: Wer den Betrag über mehrere Monate nicht eingesetzt hat, kann ein Guthaben aufgebaut haben. Gleichzeitig lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, bis wann dieses Guthaben genutzt werden kann. Der Rechner macht diesen Termin transparent, damit Sie rechtzeitig planen können.

Ein Beispiel ohne komplizierte Rechnung: Wenn im laufenden Jahr regelmäßig Beträge offenbleiben, wächst das verfügbare Guthaben Monat für Monat. Der Verfall erfolgt jedoch nicht unbegrenzt später – der 30. Juni des Folgejahres ist die entscheidende Frist für nicht genutzte Beträge.

Muss der Entlastungsbetrag extra beantragt werden?

Nein. Für den Entlastungsbetrag ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Abrechnung kann per Erstattung oder über eine Abtretungserklärung erfolgen.

Welche Variante im Einzelfall passend ist, hängt davon ab, wie die Leistung organisiert und abgerechnet wird. Bei Sonnenstrahlen Pflege rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab. So kann die organisatorische Belastung für Familien geringer werden.

Wenn Sie bereits Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt organisieren oder sich die Versorgung zu Hause verändert hat, kann es sinnvoll sein, Entlastungsleistungen gleich mitzudenken. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Seite zur Pflege nach Krankenhausentlassung.

Wie wird aus dem Guthaben konkrete Entlastung im Berliner Alltag?

Der Entlastungsbetrag ist kein abstrakter Rechenwert. Er kann für Betreuung und Entlastung eingesetzt werden – also für Unterstützung, die pflegende Angehörige im Alltag entlastet und der pflegebedürftigen Person verlässliche Begleitung ermöglicht.

Der erste Schritt ist immer ein realistischer Blick auf die eigene Situation:

  • Wo entstehen regelmäßig Engpässe?
  • Wann brauchen Angehörige Zeit für eigene Termine oder Erholung?
  • Welche Unterstützung würde den Tagesablauf zu Hause spürbar erleichtern?
  • Wie hoch ist das vorhandene Guthaben – und wann läuft es ab?

Unser Rechner übersetzt den Betrag in echte Berliner Leistungen. Das macht die Entscheidung greifbarer als ein bloßer Kontostand. Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Russisch und melden uns bei Neuaufnahmen noch am selben Werktag zurück.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bis 5?

Bei häuslicher Pflege beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich. Die Höhe ist für die Pflegegrade 1 bis 5 gleich.

Kann ungenutzter Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Sie verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres, weshalb sich ein frühzeitiger Check des Guthabens lohnt.

Brauche ich einen Antrag für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Die Abrechnung erfolgt per Erstattung oder Abtretungserklärung.

So helfen wir Ihnen weiter

Guthaben ausrechnen, bevor es verfällt: sonnenstrahlen-pflege.de/pflege-rechner/entlastungsbetrag. Für eine kostenlose Beratung nutzen Sie gern das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de.

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