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Flexible Ersatzpflege könnte für Angehörige eingeschränkt werden

Veröffentlicht am 12. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Flexible Ersatzpflege könnte für Angehörige eingeschränkt werden

Der Gesetzentwurf zur Pflegeneuordnung steht in der Kritik, weil er die flexible Ersatzpflege für Angehörige einschränken könnte. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) lehnte den Entwurf am 10. Oktober 2026 ab und fordert seine Rücknahme sowie eine grundlegende Überarbeitung. Der Text ist ein Gesetzentwurf und keine geltende Regelung: Für Familien ändern sich dadurch derzeit noch keine Ansprüche.

Was kritisiert der ABiD am Gesetzentwurf?

Der ABiD sieht erhebliche Nachteile für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Im Mittelpunkt seiner Kritik steht die Verhinderungspflege: Der Verband schreibt, deren geplante Abschaffung oder starke Einschränkung gefährde gewachsene Vertrauensverhältnisse und flexible Unterstützungsnetzwerke.

Verhinderungspflege kann für Familien wichtig sein, wenn die Person, die sonst unterstützt, zeitweise ausfällt oder eine Pause braucht. Der ABiD befürchtet, dass Pflegebedürftige stärker auf feste Dienstleistermodelle angewiesen wären. Das wertet der Verband als Rückschritt für Selbstbestimmung und Teilhabe.

Der Verband nennt außerdem weitere Punkte:

  • Er kritisiert die im Entwurf vorgesehene Streichung des Entlastungsbetrags. Laut Entwurf soll er ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat ersetzt werden und bei Pflegegrad 1 entfallen.
  • Er hält die Dynamisierung von Leistungen für unzureichend.
  • Er sieht neue Hürden für Persönliches Budget und Arbeitgebermodell.
  • Er bemängelt ungeklärte Schnittstellen zwischen SGB XI und SGB IX.

Nach Darstellung des ABiD könnten diese Punkte Eigenanteile erhöhen und Zuständigkeitskonflikte fortsetzen. Der Verband warnt außerdem davor, dass Menschen dadurch eher auf Sozialhilfe oder stationäre Einrichtungen angewiesen sein könnten. Das sind Bewertungen und Befürchtungen des ABiD, nicht bereits geltende Folgen.

Gilt eine Einschränkung der Verhinderungspflege bereits?

Nein. Die vorliegende Position bezieht sich auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes 2026. Der ABiD fordert, diesen Entwurf zurückzunehmen und grundlegend zu überarbeiten. Beschlossen ist nichts. Der Regierungsentwurf vom 30. September 2026 sieht aber vor, die Verhinderungspflege zum 1. Januar 2027 als eigene Leistung zu streichen: Für Kurzzeitpflege und akute Notsituationen soll ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr kommen, eine geplante Vertretung zu Hause soll aus den übrigen Pflegebudgets bezahlt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Für Angehörige ist diese Unterscheidung wichtig: Ein Entwurf kann sich im weiteren Verfahren verändern, verworfen oder anders gefasst werden. Wer heute Ersatzpflege nutzt oder dafür Unterstützung vorbereitet, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass der Anspruch entfällt.

Sinnvoll ist es, Unterlagen und bestehende Absprachen übersichtlich zu halten: Wer unterstützt die pflegebedürftige Person? Welche Zeiten müssen bei Ausfall abgedeckt werden? Welche Kontakte kommen im Notfall infrage? Das schafft eine Grundlage, ohne Entscheidungen vorwegzunehmen, die politisch noch nicht getroffen sind.

Warum betreffen Persönliches Budget und SGB XI sowie SGB IX Familien?

Der ABiD verweist auf offene Schnittstellen zwischen SGB XI und SGB IX. Er kritisiert, dass daraus belastende Zuständigkeitskonflikte entstehen können. Für Betroffene kann das bedeuten, dass sie bei Fragen zu Leistungen, Unterstützung oder Finanzierung mehrere Stellen einbeziehen müssen.

Auch das Persönliche Budget und das Arbeitgebermodell nennt der Verband ausdrücklich. Seine Kritik lautet, der Entwurf schaffe dafür zusätzliche Hürden. Ob und in welcher Form solche Änderungen später umgesetzt werden, ist offen.

In Berlin erleben Familien häufig, dass zu einer stabilen Versorgung mehrere Bausteine gehören: Unterstützung durch Angehörige, Pflegeleistungen, Betreuung und bei ärztlicher Verordnung Behandlungspflege. Wir bieten Grundpflege, Betreuung und Entlastung sowie Behandlungspflege, Wundversorgung und Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung. Bei Fragen zur eigenen Situation können wir auf Deutsch, Englisch und Russisch beraten.

Was sollten Angehörige jetzt konkret beobachten?

Es gibt derzeit keinen Anlass, eine bestehende Versorgung allein wegen des Entwurfs zu beenden oder umzustellen. Hilfreich ist jedoch, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und die eigene Unterstützung nachvollziehbar festzuhalten.

Achten Sie besonders auf diese Fragen:

  • Bleibt die Möglichkeit erhalten, bei Ausfall einer nahestehenden Pflegeperson Ersatz zu organisieren?
  • Verändert sich etwas beim Entlastungsbetrag oder bei der Finanzierung von Betreuung?
  • Werden Zuständigkeiten zwischen Leistungen der Pflegeversicherung und Teilhabeleistungen klarer geregelt?
  • Gibt es neue Vorgaben für Persönliches Budget oder Arbeitgebermodell?

Für den Entlastungsbetrag können Sie den Rechner zum Entlastungsbetrag nutzen. Bei Formularen, Fristen und zuständigen Stellen hilft unser Pflege-Navigator bei der ersten Orientierung.

Was bedeutet die Debatte für die häusliche Pflege in Berlin?

Der ABiD verbindet seine Kritik mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Er fordert einen konsequenten Vorrang ambulanter Unterstützungsformen und eine Pflegepolitik, die Selbstbestimmung stärkt und Armut verhindert. Ob der Gesetzgeber diesen Forderungen folgt, lässt sich aus der Verbandsposition nicht ableiten.

Für Familien in Wedding (nur 13353), Moabit, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau bleibt entscheidend, dass Unterstützung zu Hause verlässlich abgestimmt ist. Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig Hilfe nötig wird, können wir auch direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement übernehmen. Bei Neuaufnahmen melden wir uns noch am selben Werktag zurück.

Häufige Fragen

Ist das Pflegeneuordnungsgesetz schon geltendes Recht?

Nein. Die Meldung betrifft einen Gesetzentwurf. Der ABiD hat am 10. Oktober 2026 seine ablehnende Verbandsposition veröffentlicht und fordert eine Überarbeitung.

Wird Verhinderungspflege jetzt abgeschafft?

Nein, eine Abschaffung gilt noch nicht. Der ABiD kritisiert eine geplante Abschaffung oder starke Einschränkung im Entwurf und warnt vor den Folgen.

Muss ich meine häusliche Unterstützung jetzt ändern?

Nein, wegen eines Entwurfs besteht kein Grund, laufende Unterstützung vorschnell umzustellen. Prüfen Sie lieber, welche Personen und Dienste bei einem kurzfristigen Ausfall helfen könnten, und beobachten Sie die weitere Entwicklung.

So helfen wir Ihnen weiter

Aktuelle Pflegefragen und praktische Orientierung finden Sie in unserem Blog: sonnenstrahlen-pflege.de/blog. Wenn Sie Unterstützung zu Hause in Berlin besprechen möchten, erreichen Sie uns unter 030 64828209 oder nutzen Sie die kostenlose Beratung über das Formular auf unserer Startseite.

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