Zurück zu getrennten Pflegeausbildungen? Bundestag lehnt AfD-Antrag ab
Veröffentlicht am 14. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Die generalistische Pflegeausbildung soll wieder durch getrennte Ausbildungen ersetzt werden – das forderte ein Antrag der AfD-Fraktion zur Pflege. Der Bundestag hat ihn am Donnerstag, 15. Oktober 2026, nach einer 30-minütigen Aussprache abgelehnt; alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte ändert sich dadurch zunächst nichts: Die Forderung hat keine Mehrheit gefunden; die generalistische Ausbildung gilt weiter.
Was hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 beraten?
Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, hat der Bundestag zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Pflege beraten. Thema waren die Finanzierung der Pflege und die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal.
Ein Antrag mit dem Titel „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ wurde nach einer 30-minütigen Aussprache auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses abgelehnt. In diesem Antrag steht die Forderung nach getrennten Ausbildungen.
Erstmals beraten wurde außerdem der Antrag „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren anstatt Familien belasten“. Er wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Warum fordert die AfD getrennte Pflegeausbildungen?
Die AfD-Fraktion will zur getrennten Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückkehren. Nach Auffassung der Abgeordneten sind sowohl die Akademisierung in der Pflege als auch die generalisierte Pflegeausbildung Fehlentwicklungen, die korrigiert werden sollten. Stattdessen soll das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem gestärkt werden.
Die Fraktion grenzt in ihrem Antrag Altenpflege von Gesundheits- und Krankenpflege ab und fordert unterschiedliche Lösungsansätze. Die anderen Fraktionen teilen diese Position nicht: Sie haben den Antrag abgelehnt.
Für Menschen, die zu Hause Unterstützung erhalten, folgt daraus derzeit keine Umstellung. Unsere Leistungen in Berlin – etwa Grundpflege, Betreuung, Wundversorgung oder ärztlich verordnete Behandlungspflege – bleiben von einer parlamentarischen Forderung zunächst unberührt.
Welche Änderungen bei der Pflegefinanzierung fordert der Antrag?
Der abgelehnte Antrag enthielt weitere Forderungen zur Struktur der Pflegeversicherung. Die AfD-Fraktion verlangte unter anderem:
- Die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung sollen in ihrer jetzigen Höhe festgeschrieben werden können.
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sollen organisatorisch zusammengeführt werden, um Bürokratie abzubauen.
- Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung sollen vollständig aus dem Haushalt finanziert werden.
- Häusliche Pflege durch Privatpersonen soll gegenüber der Pflege durch Pflegedienste finanziell aufgewertet werden.
- Die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals sollen weiter verbessert werden.
- Private Pflegezusatzversicherungen sollen stärker gefördert werden.
Diese Punkte beschreiben politische Forderungen. Sie legen weder neue Leistungen noch geänderte Abrechnungen fest. Auch eine Aufwertung der Pflege durch Angehörige ist noch keine geltende Leistung und bedeutet nicht, dass bestehende Unterstützung durch ambulante Pflegedienste wegfällt.
Was bedeutet der Antrag jetzt für Angehörige und Pflegebedürftige?
Jetzt besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf wegen dieses Antrags. Wer Pflege zu Hause organisiert, sollte bestehende Vereinbarungen, ärztliche Verordnungen und zugesagte Einsätze wie bisher nutzen. Änderungen an Leistungen oder Zuständigkeiten entstehen nicht durch einen Antrag im Bundestag.
Praktisch kann es dennoch sinnvoll sein, politische Entwicklungen zu beobachten – besonders, wenn Angehörige selbst viel Pflege übernehmen oder wenn Pflegekräfte Fragen zur Ausbildung und zu Arbeitsbedingungen haben. Erst aus der weiteren Ausschussberatung, möglichen Beschlüssen und späteren gesetzlichen Verfahren könnten konkrete Änderungen hervorgehen.
Wir erleben in Berlin, dass Familien oft kurzfristig Klarheit brauchen: nach einer Klinikentlassung, bei einer neuen Verordnung oder wenn die Unterstützung zu Hause nicht mehr ausreicht. Neuaufnahmen sind bei uns kurzfristig möglich, und wir melden uns noch am selben Werktag zurück. Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an; mit den gesetzlichen Kassen rechnen wir direkt ab.
Was bleibt für die Versorgung zu Hause unverändert?
Bis zu einer möglichen gesetzlichen Änderung gelten die bestehenden Wege weiter. Behandlungspflege setzt bei uns eine ärztliche Verordnung voraus. Dazu können beispielsweise Medikamentengabe und Wundversorgung gehören. Grundpflege sowie Betreuung und Entlastung richten sich nach dem jeweiligen Unterstützungsbedarf und den vorhandenen Ansprüchen.
Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt schnell Hilfe erforderlich ist, kann das Entlassmanagement die Übernahme direkt anstoßen. Informationen zu diesem Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur Pflege nach Krankenhausentlassung.
Häufige Fragen
Ist die generalistische Pflegeausbildung jetzt abgeschafft?
Nein. Die Rückkehr zu getrennten Pflegeausbildungen forderte ein Antrag der AfD-Fraktion. Der Bundestag hat ihn am 15. Oktober 2026 abgelehnt; die generalistische Ausbildung gilt weiter.
Bekommen Angehörige durch den Antrag sofort mehr Geld?
Nein. Der Antrag fordert eine stärkere finanzielle Aufwertung der häuslichen Pflege durch Privatpersonen. Daraus folgt noch keine neue oder geänderte Leistung für Angehörige.
Muss ich meine Pflegeversorgung jetzt ändern?
Nein. Bestehende Pflege, ärztliche Verordnungen und vereinbarte Einsätze laufen weiter. Beobachten Sie die politische Entwicklung, ändern Sie Ihre Versorgung aber nicht allein wegen eines Antrags.
So helfen wir Ihnen weiter
Wenn Sie Unterstützung zu Hause in West- oder Nord-Berlin benötigen oder eine Versorgung nach der Klinikentlassung klären möchten, beraten wir Sie kostenlos über das Formular auf unserer Startseite oder telefonisch unter 030 64828209. Lesen Sie die vollständige Einordnung im Blog: sonnenstrahlen-pflege.de/blog.
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