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Mit Verordnung zahlen Sie 10 € plus 10 % an 28 Tagen, wenn der Pflegedienst Kompressionsstrümpfe anzieht

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

Mit Verordnung zahlen Sie 10 € plus 10 % an 28 Tagen, wenn der Pflegedienst Kompressionsstrümpfe anzieht

Mit ärztlicher Verordnung bezahlt die Krankenkasse das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen durch den Pflegedienst, wenn Sie es nicht selbst schaffen und niemand im Haushalt helfen kann – ab Kompressionsklasse 1 und auch ohne Pflegegrad. Sie zahlen nur 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten an den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr, danach für die Einsätze nichts mehr. Ohne Verordnung läuft die Hilfe ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag, sonst zahlen Sie selbst.

Wann zahlt die Krankenkasse das Anziehen der Kompressionsstrümpfe?

Das An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Die Kasse zahlt, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  • Die Strümpfe sind verordnet, ab Kompressionsklasse 1, auch als Strumpfhose.
  • Sie schaffen es nicht selbst, etwa wegen Arthrose in den Händen oder nach einer Hüft-OP.
  • Niemand im Haushalt kann helfen, etwa weil Sie allein leben.

Meist kommt der Pflegedienst zweimal am Tag: morgens zum Anziehen, bevor die Beine anschwellen, und abends zum Ausziehen. Dabei sehen wir uns die Haut an; Druckstellen, offene Stellen, Schmerzen oder Taubheit melden wir der Arztpraxis. Wird ein Bein plötzlich dick, warm und schmerzhaft, rufen Sie gleich die Arztpraxis oder außerhalb der Sprechzeiten die 116117 an, bei Atemnot oder Brustschmerz die 112.

Was bekommt der Pflegedienst in Berlin je Einsatz?

Nach dem Berliner Vergütungsvertrag 2026, nach dem auch wir mit den Krankenkassen abrechnen, erhält der Pflegedienst (Dienste mit anderem Vertrag können leicht abweichen):

  • 11,32 € je Einsatz, egal ob angezogen oder ausgezogen wird
  • 7,39 € Wegepauschale, wenn er eigens dafür anfährt
  • 3,69 € Wegepauschale, wenn im selben Besuch auch Körperpflege über die Pflegekasse stattfindet
  • 8,20 € Zuschlag, wenn eine examinierte Pflegefachkraft die Strümpfe wechselt; geschulte Pflegehilfskräfte dürfen das ebenfalls, dann ohne Zuschlag

Ein eigener Einsatz kostet die Kasse damit 18,71 €, mit Fachkraft-Zuschlag 26,91 €. Morgens und abends ohne Zuschlag ergeben sich 37,42 € am Tag.

Wie hoch ist Ihre Zuzahlung?

Erwachsene leisten zwei gesetzliche Zuzahlungen, unter 18 Jahren fällt keine an:

  • 10 € je Verordnung, einmal für jede neu ausgestellte Verordnung
  • 10 % der Kosten, aber nur an den ersten 28 Tagen mit häuslicher Krankenpflege im Kalenderjahr

Ein Beispiel ab dem 1. Januar, morgens und abends, ohne Fachkraft-Zuschlag: 10 % von 37,42 € sind rund 3,74 € am Tag. Für 28 Tage kommen rund 105 € zusammen, dazu 10 € für die Verordnung – insgesamt rund 115 €. Kommt jedes Mal eine examinierte Fachkraft, sind es rund 161 €. Ab dem 29. Tag zahlen Sie für die Einsätze nichts mehr, nur noch 10 € je Folgeverordnung. Am 1. Januar beginnen die 28 Tage neu.

Wer die Belastungsgrenze erreicht, 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen oder bei chronisch Kranken 1 %, lässt sich von weiteren Zuzahlungen befreien.

Was kostet es ohne Verordnung, zum Beispiel mit Pflegegrad 2?

Ohne Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht. Ab Pflegegrad 2 läuft das Anziehen dann als Teil der Körperpflege über die Pflegesachleistung der Pflegekasse; eine eigene Position nur für Strümpfe gibt es dort nicht. Bei uns kostet die kleine Körperpflege 2026 rund 18 € je Einsatz, dazu 5,70 € Einsatzpauschale, am Wochenende und an Feiertagen 11,40 €.

Bei Pflegegrad 2 stehen 796 € Sachleistung im Monat zur Verfügung. Ein täglicher Morgenbesuch mit kleiner Körperpflege kostet damit gut 750 € im Monat und verbraucht fast das ganze Budget. Vom Pflegegeld über 347 € bleibt dann nur ein kleiner Rest; den genauen Betrag für Ihren Plan rechnet unser Kombinationsleistungs-Rechner aus. Ein zweiter Besuch am Abend passt nicht mehr ins Budget, den Mehrbetrag zahlen Sie selbst.

Mit Pflegegrad 1 lässt sich Körperpflege über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat abrechnen – das reicht für wenige Besuche, nicht für zwei am Tag.

Wie bekommen Sie die Verordnung?

Die Haus- oder Facharztpraxis stellt die „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ aus (Muster 12). Darauf gehören die Diagnose, etwa chronische Venenschwäche oder Lymphödem, die Maßnahme mit Kompressionsklasse, Häufigkeit und Zeitraum, zum Beispiel zweimal täglich, und die Begründung, warum Sie die Strümpfe nicht selbst anziehen können und niemand im Haushalt hilft.

Geht die Verordnung spätestens am vierten Arbeitstag nach Ausstellung bei der Kasse ein, zahlt diese ab dem ersten Tag, auch während sie noch prüft. Lehnt die Kasse ab, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Warum die Strümpfe erst mit Verordnung als Behandlungspflege zählen, erklärt unser Beitrag Kompressionsstrümpfe mit Verordnung.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad, damit die Krankenkasse zahlt?

Nein, das An- und Ausziehen verordneter Kompressionsstrümpfe ist eine Leistung der Krankenkasse. Wer einen Pflegegrad hat, behält sein Pflegegeld in voller Höhe, bei Pflegegrad 2 also 347 € im Monat.

Gilt das auch für Stützstrümpfe?

Nur wenn es medizinische Kompressionsstrümpfe sind, die die Arztpraxis verordnet hat – das geht schon ab Kompressionsklasse 1. Für frei gekaufte Stütz- oder Reisestrümpfe zahlt die Krankenkasse das Anziehen nicht, dann bleiben Pflegekasse oder Selbstzahlung.

Kann der Pflegedienst die Strümpfe bei der Körperpflege mit anziehen?

Ja. Die Körperpflege rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse ab, die Strümpfe mit der Krankenkasse. Für diesen Besuch zahlt die Krankenkasse nur die halbe Wegepauschale von 3,69 €, das senkt auch Ihre Zuzahlung.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie schaffen das An- und Ausziehen nicht mehr allein, oder die Kasse hat abgelehnt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir klären die Verordnung kostenlos mit Ihrer Arztpraxis, kommen morgens und abends, etwa in Moabit, Wedding (13353), Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg und Spandau, und melden uns noch am selben Werktag.

Unsere Leistungen dazu

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