Angehörige dürfen Medikamente geben – und die Krankenkasse rechnet damit
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Ja, Angehörige dürfen Medikamente geben – Tabletten, Tropfen, Salben und nach Anleitung auch Spritzen wie Insulin oder die Thrombosespritze. Die Krankenkasse rechnet sogar damit: Einen Pflegedienst für die Medikamentengabe bezahlt sie nur, soweit niemand im Haushalt die Aufgabe übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V). Wer allein lebt, zu den Einnahmezeiten nicht versorgt ist oder die Einnahme wegen einer Demenz nicht mehr sicher schafft, bekommt den Pflegedienst dagegen auf ärztliche Verordnung bezahlt.
Dürfen Angehörige Medikamente geben?
Ja. Für pflegende Familien gelten die Regeln der Pflegeberufe nicht – was Pflegefachkräfte nur auf ärztliche Anordnung tun, dürfen Angehörige im Rahmen der Familie übernehmen. Dazu gehört:
- Tabletten richten und geben, auch mit einem Wochendosierer
- Augen-, Ohren- und Nasentropfen, Salben und Pflaster
- Inhalationen, etwa bei Asthma oder COPD
- Spritzen wie Insulin oder Heparin, nachdem die Arztpraxis, die Diabetesberatung oder ein Pflegedienst die Technik gezeigt hat
Verantwortlich bleibt die Familie für das, was sie tut. Wer unsicher ist, fragt in der Praxis oder Apotheke nach, bevor etwas geändert wird.
Wann bezahlt die Krankenkasse einen Pflegedienst für die Medikamentengabe?
Die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst ist Behandlungspflege. Sie braucht eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege, aber keinen Pflegegrad. Bezahlt wird sie, wenn niemand im Haushalt sie übernehmen kann – typische Fälle sind:
- Die Person lebt allein, oder die Angehörigen arbeiten zu den Einnahmezeiten.
- Eine Demenz führt dazu, dass Tabletten vergessen, doppelt genommen oder verweigert werden.
- Der Plan ist aufwendig, etwa mit mehreren Spritzen am Tag, die niemand in der Familie geben kann.
Erwachsene zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Das Budget der Pflegekasse bleibt davon unberührt. Wie die Verordnung in Berlin abläuft, steht auf unserer Seite zur Behandlungspflege.
Worauf sollten Angehörige bei der Medikamentengabe zuhause achten?
- Medikationsplan: Wer dauerhaft drei oder mehr Medikamente nimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan von der Hausarztpraxis. Er ist die Grundlage für jeden, der Tabletten richtet.
- Wochendosierer: einmal pro Woche befüllen, streng nach Plan, mit Fächern für morgens, mittags, abends und nachts.
- Nicht teilen oder zermörsern ohne Rückfrage: Retardtabletten verlieren sonst ihre Wirkung oder wirken zu stark.
- Zeiten einhalten: Bei Parkinson zum Beispiel entscheidet die Uhrzeit über die Beweglichkeit.
- Veränderungen notieren: Schwindel, Stürze, Verwirrtheit oder neue Beschwerden gehören in die Praxis.
- Rezeptfreie Mittel prüfen lassen: Auch Schmerzmittel oder Nahrungsergänzungen können mit dem Plan kollidieren.
Wann ist ein Pflegedienst für die Medikamentengabe die bessere Wahl?
Nicht jede Familie kann jeden Tag zur gleichen Zeit da sein. Bewährt hat sich oft eine Aufteilung: Die Angehörigen übernehmen morgens und abends, der Pflegedienst die Mittagsgabe oder die Spritze, für die sich niemand sicher fühlt. Als Pflegedienst für die Medikamentengabe prüfen wir dabei auch, ob die Tabletten tatsächlich genommen wurden, und melden Auffälligkeiten an die Praxis.
Häufige Fragen
Darf ich meiner Mutter Insulin spritzen?
Ja. Nach einer Anleitung durch die Arztpraxis, die Diabetesberatung oder einen Pflegedienst dürfen Angehörige Insulin spritzen. Die Dosis legt die Praxis fest.
Zahlt die Pflegekasse die Medikamentengabe?
Nein. Die Medikamentengabe ist Behandlungspflege und damit Sache der Krankenkasse. Sie braucht eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad.
Wer richtet den Wochendosierer, wenn ich es nicht schaffe?
Ein Pflegedienst, wenn die Ärztin oder der Arzt das Richten der Medikamente verordnet und niemand im Haushalt es übernehmen kann. Die Kosten trägt dann die Krankenkasse.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie schaffen die Tabletten oder Spritzen nicht mehr allein? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir klären kostenlos mit Ihnen und der Arztpraxis, welche Gaben wir übernehmen, und melden uns noch am selben Werktag.
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