Pflegegeld ohne Pflegedienst: Berechnung und sinnvolle Entlastung
Veröffentlicht am 11. August 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Pflegegeld wird nicht nach Stunden berechnet, sondern monatlich von der Pflegekasse gezahlt, wenn Menschen mit Pflegegrad ihre Pflege zu Hause selbst organisieren und keinen ambulanten Pflegedienst für Pflegesachleistungen einsetzen. Wer Unterstützung durch einen Pflegedienst nutzt, kann je nach Umfang der Leistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wir erklären, worauf Angehörige in Berlin achten sollten und wie eine passende Entlastung zu Hause möglich ist.
Wie wird Pflegegeld berechnet, wenn kein Pflegedienst beauftragt ist?
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Es wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person die Versorgung selbst sicherstellt – etwa durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen.
Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Pflegegrad. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden Angehörige helfen oder wie aufwendig einzelne Tätigkeiten sind. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, beauftragt keinen ambulanten Dienst über die Pflegesachleistungen.
Das Pflegegeld soll dazu beitragen, die private Pflege und Unterstützung im Alltag zu organisieren. Viele Familien verwenden es beispielsweise, um den Einsatz von Angehörigen zu würdigen oder notwendige Hilfe im Haushalt mitzufinanzieren.
Muss ich mich zwischen Pflegegeld und einem Pflegedienst entscheiden?
Nein. Häusliche Pflege muss nicht nach dem Prinzip „alles allein oder alles durch einen Pflegedienst“ organisiert werden. Eine Kombination ist möglich: Angehörige übernehmen weiterhin Teile der Unterstützung, während ein ambulanter Pflegedienst gezielt bei Aufgaben hilft, die regelmäßig, körperlich belastend oder medizinisch notwendig sind.
Wenn Leistungen eines Pflegedienstes über die Pflegeversicherung genutzt werden, wird das Pflegegeld in der Regel anteilig gekürzt. Wie hoch der verbleibende Anteil ist, hängt davon ab, in welchem Umfang Pflegesachleistungen genutzt werden. Eine individuelle Beratung hilft, die Versorgung so zu planen, dass sie zum Alltag, zum Pflegebedarf und zu den verfügbaren Angehörigen passt.
Wir beraten Pflegebedürftige und Familien in West- und Nord-Berlin zu den Möglichkeiten der häuslichen Versorgung. Unsere Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an.
Wann entlastet ein ambulanter Pflegedienst Angehörige besonders sinnvoll?
Angehörige kennen die Bedürfnisse ihrer nahestehenden Person meist sehr gut. Gleichzeitig kann Pflege über Wochen und Monate viel Zeit, Kraft und Organisation erfordern. Unterstützung durch einen Pflegedienst bedeutet nicht, Verantwortung abzugeben. Sie kann helfen, die Versorgung zu Hause langfristig verlässlich zu gestalten.
Besonders sinnvoll kann eine Ergänzung sein, wenn:
- die morgendliche oder abendliche Unterstützung täglich benötigt wird,
- Körperpflege, An- und Auskleiden oder Mobilisation körperlich anstrengend werden,
- Angehörige Beruf, eigene Familie und Pflege koordinieren müssen,
- Medikamente nach ärztlicher Verordnung gegeben werden sollen,
- eine Wunde fachgerecht versorgt werden muss,
- nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig Hilfe erforderlich ist.
Neben der Grundpflege übernehmen wir bei ärztlicher Verordnung auch Behandlungspflege nach § 37 SGB V, etwa Medikamentengabe und Wundversorgung. Informationen zu diesem Bereich finden Sie auch auf unserer Seite zur Behandlungspflege in Berlin.
Welche Leistungen können Pflegegeld sinnvoll ergänzen?
Welche Leistung passt, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Manche Familien wünschen nur punktuelle Hilfe, andere benötigen feste Einsätze zu bestimmten Tageszeiten. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung im Alltag wirklich gebraucht wird.
Zu unseren Leistungen gehören Grundpflege, Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, Wundversorgung, Medikamentengabe sowie Betreuung und Entlastung im Rahmen von § 45b. Auch eine Pflegeberatung kann dabei helfen, die nächsten Schritte zu sortieren.
Die Abrechnung der zugelassenen Leistungen erfolgt bei uns direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Für Pflegeleistungen nach SGB XI ist die Pflegekasse zuständig; für verordnete Behandlungspflege nach § 37 SGB V die gesetzliche Krankenkasse. Welche Leistung im Einzelfall genutzt werden kann, klären wir transparent mit Ihnen.
Was ist nach einer Krankenhausentlassung zu beachten?
Gerade nach einer Entlassung verändert sich der Unterstützungsbedarf oft plötzlich. Dann müssen Medikamente, Verbandswechsel, Mobilität und der Alltag zu Hause zuverlässig organisiert werden. In dieser Situation kann ein Pflegedienst eine wichtige Ergänzung zur Unterstützung durch Angehörige sein.
Wir können Neuaufnahmen kurzfristig organisieren und übernehmen Versorgungen direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement. Familien in Wedding, Moabit, Mitte, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau erhalten von uns noch am selben Werktag eine Rückmeldung. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zur Pflege nach Krankenhausentlassung.
Wie finden Angehörige die passende Aufteilung der Pflege zu Hause?
Eine gute Lösung muss zum Alltag aller Beteiligten passen. Hilfreich ist es, zunächst aufzuschreiben: Welche Unterstützung fällt täglich an? Was können und möchten Angehörige dauerhaft übernehmen? Bei welchen Aufgaben wäre professionelle Hilfe eine Entlastung oder notwendig?
Wir nehmen uns Zeit für diese Fragen. Auch wenn zunächst nur eine kleine Unterstützung gewünscht ist, kann daraus ein tragfähiger Plan entstehen. Unser Hauptbüro befindet sich in Berlin-Moabit in der Sickingenstraße 52, 10553 Berlin; weitere Standorte liegen in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Häufige Fragen
Erhalte ich Pflegegeld, wenn ich keinen Pflegedienst beauftrage?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die häusliche Pflege selbst organisiert wird, kann Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad, nicht nach einzelnen Pflegestunden.
Kann ich Pflegegeld und einen ambulanten Pflegedienst kombinieren?
Ja. Werden Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt, kann Pflegegeld anteilig weitergezahlt werden. Die genaue Aufteilung hängt vom Umfang der genutzten Leistungen ab.
Kann Sonnenstrahlen Pflege nach einer Klinikentlassung kurzfristig unterstützen?
Ja. Wir übernehmen Neuaufnahmen kurzfristig und können die Versorgung direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement übernehmen. In unserem Einzugsgebiet in West- und Nord-Berlin melden wir uns noch am selben Werktag zurück.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten Pflegegeld, Unterstützung durch Angehörige und professionelle Pflege sinnvoll verbinden? Rufen Sie uns an: Telefon null drei null sechs vier acht zwei acht zwei null neun. Wir beraten Sie persönlich auf Deutsch, Englisch oder Russisch und klären gemeinsam, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.
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