Pflegereform: Was wird aus den Haushaltshilfen für Menschen mit Pflegegrad?
Veröffentlicht am 8. August 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, bei anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entlasten – dazu können je nach Berliner Regelungen auch Hilfen im Haushalt gehören. Für mögliche Änderungen durch eine Pflegereform gilt: Solange Gesetzesvorhaben nicht beschlossen sind, bleiben die aktuell geltenden Ansprüche maßgeblich. Wir helfen Familien in West- und Nord-Berlin dabei, die passende Unterstützung für ihren Alltag zu organisieren.
Können Menschen mit Pflegegrad Haushaltshilfe nutzen?
Ja, grundsätzlich kann Haushaltshilfe Teil von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sein. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zur Verfügung. Er ist dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und den Verbleib in der eigenen Wohnung zu unterstützen.
Wichtig ist jedoch: Nicht jede beliebige Hilfe kann automatisch über die Pflegekasse abgerechnet werden. Welche Angebote anerkannt sind und wie die Abrechnung erfolgt, richtet sich unter anderem nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslands und der Pflegekasse.
In Berlin kann es sinnvoll sein, vorab konkret zu klären:
- Welche Unterstützung im Alltag benötigt wird, etwa Einkaufen, Begleitung oder Hilfe bei der Haushaltsorganisation
- Ob der gewünschte Anbieter für die Leistung anerkannt ist
- Ob eine direkte Abrechnung möglich ist oder Unterlagen bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen
- Welche weiteren Leistungen neben dem Entlastungsbetrag infrage kommen
Bei Sonnenstrahlen Pflege beraten wir Sie zu Betreuung und Entlastung nach § 45b und schauen gemeinsam, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.
Was ist bei einer Pflegereform für Haushaltshilfen bereits beschlossen?
Über Pflegereformen und mögliche Veränderungen bei Leistungen der Pflegeversicherung wird regelmäßig diskutiert. Ankündigungen, Referentenentwürfe oder politische Debatten sind jedoch nicht mit geltendem Recht gleichzusetzen. Erst wenn ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und neue Regelungen in Kraft treten, ändern sich Ansprüche tatsächlich.
Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet das: Treffen Sie wichtige Entscheidungen nicht allein auf Grundlage von Schlagzeilen. Prüfen Sie stattdessen die derzeitige Leistungszusage Ihrer Pflegekasse und lassen Sie sich beraten, wenn Unsicherheit besteht.
Gerade bei Pflegegrad 1 ist eine verlässliche Einordnung wichtig. Viele Betroffene benötigen noch keine umfassende körperbezogene Pflege, profitieren aber erheblich von Unterstützung im Alltag, Orientierung und verlässlichen Ansprechpartnern.
Welche Unterstützung im Haushalt ist im Pflegealltag sinnvoll?
Haushaltshilfe ist nicht für alle Menschen dasselbe. Während eine Person vor allem Hilfe beim Einkaufen braucht, kann für eine andere eine regelmäßige Begleitung, Struktur im Alltag oder Unterstützung bei kleinen Erledigungen entscheidend sein.
Wir empfehlen, den Bedarf möglichst konkret aufzuschreiben. Hilfreiche Fragen sind:
- Welche Aufgaben fallen ohne Unterstützung schwer oder bleiben liegen?
- Wie oft wird Hilfe benötigt?
- Was belastet Angehörige besonders?
- Gibt es zusätzlich einen Bedarf an Grundpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung?
- Hat sich der Unterstützungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt verändert?
So wird sichtbar, ob Betreuung und Entlastung ausreichen oder ob weitere ambulante Pflegeleistungen benötigt werden. Bei medizinisch notwendigen Maßnahmen kann beispielsweise Behandlungspflege zu Hause auf ärztliche Verordnung eine wichtige Ergänzung sein.
Was sollten Angehörige jetzt konkret tun?
Wenn Sie Haushaltshilfe oder andere Unterstützung über die Pflegeversicherung nutzen möchten, empfehlen wir vier praktische Schritte:
- Pflegegrad und aktuelle Unterlagen prüfen. Halten Sie Bescheide der Pflegekasse sowie vorhandene Informationen zu bewilligten Leistungen bereit.
- Bedarf im Alltag festhalten. Notieren Sie Aufgaben, bei denen regelmäßig Hilfe nötig ist – möglichst mit Häufigkeit und Aufwand.
- Anerkennung und Abrechnung klären. Fragen Sie bei der Pflegekasse oder in einer Pflegeberatung nach, welche Möglichkeiten für Ihre Situation bestehen.
- Unterstützung frühzeitig organisieren. Warten Sie nicht, bis Angehörige überlastet sind oder die Versorgung zu Hause nicht mehr sicher gelingt.
Wir übernehmen Neuaufnahmen kurzfristig und geben Ihnen noch am selben Werktag eine Rückmeldung. Auch nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Versorgung direkt über das Entlassmanagement angestoßen werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Pflege nach Krankenhausentlassung.
Warum ist eine Pflegeberatung bei unklaren Leistungen hilfreich?
Leistungen der Pflegeversicherung greifen oft ineinander. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist nur ein Baustein. Je nach Situation können Betreuung, Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege und Beratung zusammen eine tragfähige Versorgung zu Hause ermöglichen.
In einem persönlichen Gespräch sortieren wir mit Ihnen den Bedarf und erklären verständlich, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Unsere Pflege und Beratung bieten wir auf Deutsch, Englisch und Russisch an. Als zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnen wir mit allen gesetzlichen Kassen direkt ab.
Unser Einzugsgebiet umfasst unter anderem Moabit, Wedding, Mitte und Gesundbrunnen sowie Charlottenburg, Wilmersdorf, Halensee und Spandau.
Häufige Fragen
Können Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe verwenden?
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege können grundsätzlich den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen. Ob eine konkrete Haushaltshilfe darüber finanziert werden kann, hängt von der Anerkennung des Angebots und den geltenden Regelungen in Berlin ab.
Ändert sich die Haushaltshilfe sofort, wenn über eine Pflegereform berichtet wird?
Nein. Politische Vorschläge oder Entwürfe ändern bestehende Ansprüche nicht unmittelbar. Maßgeblich sind die aktuell geltenden Regelungen und der Bescheid Ihrer Pflegekasse, bis neue gesetzliche Vorschriften tatsächlich in Kraft treten.
Kann ein ambulanter Pflegedienst auch nach dem Krankenhaus unterstützen?
Ja. Wir können die Versorgung direkt aus dem Klinik-Entlassmanagement übernehmen und prüfen gemeinsam mit Ihnen den Unterstützungsbedarf zu Hause. Das kann Betreuung und Entlastung ebenso umfassen wie Grundpflege oder ärztlich verordnete Behandlungspflege.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten klären, welche Unterstützung im Alltag für Sie oder einen Angehörigen möglich ist? Rufen Sie uns an: Telefon null drei null sechs vier acht zwei acht zwei null neun. Alternativ nutzen Sie die kostenlose Beratung über das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de.
030 64828209 – Jetzt anrufen · Online Beratung buchen · Startseite