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1.497 € oder 1.859 € im Monat – wie oft der Pflegedienst bei Pflegegrad 3 und 4 kommt

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin

1.497 € oder 1.859 € im Monat – wie oft der Pflegedienst bei Pflegegrad 3 und 4 kommt

Eine feste Zahl an Pflegestunden gibt es bei Pflegegrad 3 und 4 nicht – seit 2017 zählt nicht mehr die Zeit, sondern das Budget. Für einen Pflegedienst stehen 2026 bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 € und bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € im Monat zur Verfügung. Mit Berliner Preisen reicht das für etwa einen bis zwei Besuche am Tag; wie oft der Pflegedienst kommt, vereinbaren Sie mit ihm.

Wie viele Stunden Pflege gibt es bei Pflegegrad 3?

Keine festgelegte Zahl. Bis 2016 hingen die Pflegestufen an Minuten: Pflegestufe 2, heute Pflegegrad 3, setzte mindestens drei Stunden Hilfe am Tag voraus. Heute zahlt die Pflegekasse kein Stundenkontingent, sondern ein Budget für die Einsätze eines Pflegedienstes. In Berlin wird nach Leistungskomplexen abgerechnet, also je Leistungspaket und nicht nach Minuten. Mit 1.497 € sind zum Beispiel möglich:

  • jeden Morgen die erweiterte kleine Körperpflege mit Hilfe beim Aufstehen: 30 × (25,51 € + 5,37 € Einsatzpauschale) = 926,40 €
  • dazu dreimal pro Woche abends die kleine Körperpflege: 13 × (17,01 € + 5,37 €) = 290,94 €
  • zusammen 1.217,34 € – es bleiben 279,66 € für weitere Einsätze, etwa Einkaufen

Wer öfter duschen möchte, tauscht an zwei oder drei Tagen pro Woche die erweiterte kleine gegen die große Körperpflege; auch das passt noch ins Budget.

Wie oft kommt der Pflegedienst bei Pflegegrad 4?

So oft, wie Sie es vereinbaren und das Budget von 1.859 € trägt. Zwei Besuche am Tag passen fast genau:

  • morgens große Körperpflege mit Dusche: 30 × (34,01 € + 5,37 €) = 1.181,40 €
  • abends kleine Körperpflege: 30 × (17,01 € + 5,37 €) = 671,40 €
  • zusammen 1.852,80 €, 6,20 € unter dem Budget

Soll der Pflegedienst abends auch ins Bett helfen, wird daraus die erweiterte kleine Körperpflege. Dann kostet der Monat 2.107,80 €, und 248,80 € wären Eigenanteil. Viele Familien übernehmen deshalb einen Besuch selbst und behalten mit der Kombinationsleistung einen Teil des Pflegegelds. Wie viel, rechnet unser Kombinationsleistungs-Rechner.

Wie viele Stunden pflegen Angehörige?

Für pflegende Angehörige zählen die Stunden doch: Wer mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Waschen, Essen, Medikamente, Haushalt und Begleitung zu Terminen kommen schnell zusammen. Wie viel es bei Ihnen ist, zeigt unser Pflegeaufwand-Rechner.

Was zahlt die Krankenkasse zusätzlich?

Medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe, Insulin, Verbandwechsel oder Kompressionsstrümpfe belasten das Budget der Pflegekasse nicht. Sie laufen mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse – auch wenn der Pflegedienst sie im selben Besuch erledigt. Dafür fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an: 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten an den ersten 28 Tagen im Jahr.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Besuch des Pflegedienstes?

Das hängt von den vereinbarten Leistungen ab. Eine kleine Körperpflege ist kürzer als eine Dusche mit Anziehen. Abgerechnet wird nach Leistung, nicht nach Minuten.

Kann der Pflegedienst bei Pflegegrad 4 dreimal am Tag kommen?

Ja. Was über 1.859 € im Monat hinausgeht, zahlen Sie selbst. Für Betreuung und Haushalt lässt sich zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen.

Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?

Der Rest ist Eigenanteil. Reichen Einkommen und Vermögen dafür nicht, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie möchten wissen, wie viele Besuche Ihr Budget trägt? Rufen Sie uns an unter 030 64828209 oder nutzen Sie das Formular auf sonnenstrahlen-pflege.de. Wir rechnen Ihre Einsätze kostenlos mit Berliner Preisen durch und melden uns noch am selben Werktag.

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