Ohne Pflegegrad gibt es bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe, wenn schwere Krankheit den Haushalt stoppt
Veröffentlicht am 3. November 2026 · Sonnenstrahlen Pflege, Berlin
Ohne Pflegegrad zahlt die Krankenkasse bis zu 4 Wochen eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung Ihren Haushalt nicht weiterführen können, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation (§ 38 SGB V). Lebt im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, sind es bis zu 26 Wochen. Das gilt auch mit Pflegegrad 1, ab Pflegegrad 2 ist die Pflegekasse zuständig, nur zur Versorgung des Kindes zahlt weiter die Krankenkasse.
Wann zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Krankheit: Die Krankheit ist schwer oder hat sich akut verschlimmert, zum Beispiel nach Klinik, ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung, und Sie schaffen den Haushalt deshalb nicht.
- Niemand springt ein: Der Anspruch besteht nur, soweit keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
- Kein Pflegegrad 2 bis 5: Ohne Pflegegrad und mit Pflegegrad 1 bleibt der Weg offen, zur Versorgung eines Kindes auch mit höherem Pflegegrad.
Die Haushaltshilfe putzt, kauft ein, kocht und wäscht. Pflegerische Aufgaben, Gartenarbeit, eine große Grundreinigung oder Entrümpeln zählen in der Regel nicht dazu. Manche Krankenkassen leisten mehr, wenn ihre Satzung das vorsieht (§ 38 Abs. 2 SGB V). Fragen Sie danach, bevor Sie selbst zahlen.
Wie beantragen Sie die Haushaltshilfe, und was zahlen Sie dazu?
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, bevor die Hilfe beginnt, am besten schon während des Klinikaufenthalts. Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht. Jede Kasse hat eigene Vordrucke, meist einen Antrag und eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose, Einschränkungen, Beginn, Dauer und Umfang der Hilfe.
Erwachsene zahlen je Kalendertag 10 % der Kosten zu, bis 31. Dezember 2026 mindestens 5 € und höchstens 10 €, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Für 28 Tage sind das höchstens 280 €, ab 2027 höchstens 420 €. Alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres sind begrenzt: auf 2 % der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken auf 1 % (§ 62 SGB V).
Brauchen Sie auch Hilfe beim Waschen oder Anziehen, kann die Arztpraxis Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst verordnen, ebenfalls ohne Pflegegrad und bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall (§ 37 Abs. 1a SGB V). Länger geht das in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Medizinische Dienst das als erforderlich festgestellt hat.
Was bleibt, wenn die 4 Wochen vorbei sind?
- Pflegegrad beantragen: Das ist der nächste Schritt, wenn die Hilfe voraussichtlich mindestens 6 Monate nötig bleibt. Ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 131 € im Monat, die auch Hilfe im Haushalt bezahlen. Der Haushalt selbst bringt bei der Begutachtung keine eigenen Punkte, es zählt, wie selbstständig Sie sind. Eine erste Einschätzung gibt unser Pflegegrad-Rechner.
- Selbst zahlen und absetzen: Bei einem Dienstleister sinkt die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung. Bei einer Hilfe im angemeldeten Minijob sind es 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr (§ 35a EStG).
- Sozialamt fragen: Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur Weiterführung des Haushalts leisten, in der Regel vorübergehend (§ 70 SGB XII).
Häufige Fragen
Darf eine Angehörige die Haushaltshilfe übernehmen?
Ja, aber für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet die Krankenkasse keine Kosten, sie kann nur Fahrkosten und Verdienstausfall zahlen (§ 38 Abs. 4 SGB V). Für Freundinnen, Nachbarn oder entferntere Verwandte ist eine Aufwandsentschädigung möglich. Stimmen Sie das vorher mit Ihrer Kasse ab.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe zahlt die Krankenkasse?
Eine feste Stundenzahl nennt § 38 SGB V nicht. Die Krankenkasse prüft den Bedarf im Einzelfall, zum Beispiel nach der Größe des Haushalts und danach, ob Kinder versorgt werden müssen.
Bekommen Seniorinnen und Senioren ohne Krankheit eine Haushaltshilfe?
Von der Krankenkasse nach § 38 SGB V in der Regel nicht, denn das Gesetz setzt schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung voraus. Dann bleiben ein Antrag auf einen Pflegegrad oder selbst bezahlte Hilfe.
So helfen wir Ihnen weiter
Ohne Pflegegrad kommen wir nach Klinik oder ambulanter OP für Grundpflege und Haushalt, wenn die Arztpraxis das verordnet, sonst als Selbstzahlerleistung zum vorab genannten Preis. Über die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V entscheidet allein Ihre Krankenkasse, das können wir Ihnen nicht zusagen. Was vor der Entlassung zu regeln ist, zeigt unsere Seite zur Pflege nach der Krankenhausentlassung, alles Weitere klären wir unter 030 64828209.
Unsere Leistungen dazu
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